Waldbrandalarmzug Hochtaunuskreis-Nord
Der Waldbrandalarmzug des nördlichen Kreisgebietes besteht seit dem Jahr 2003 und kann als ständige Einrichtung ganzjährig eingesetzt werden. Bei den Waldbrandalarmstufen I und II, die nur durch das Innenministerium ausgerufen werden, wird der Waldbrandalarmzug grundsätzlich bei einem gemeldeten Waldbrand im nördlichen Kreisgebiet alarmiert.
Unterhalb der durch das Innenministerium ausgerufenen Warnstufen wird der Waldbrandalarmzug durch die jeweiligen örtlichen Einsatzleiter alarmiert oder es liegen der Leitstelle entsprechende Informationen vor, dass es sich um einen größeren Waldbrand handelt. Dann wird der Waldbrandalarmzug sofort durch die Leitstelle alarmiert.
Bereits seit dem Jahr 2003 konnte durch die Installation dieser Einheit bei einer Vielzahl von Einsätzen bewiesen werden, dass diese Einheit in der Lage ist, größeren Schaden zu verhindern. Ein überörtlicher Einsatz oder der Einsatz im südlichen Kreisteil ist ebenfalls möglich.